Kindeswohlgefährdung – Erkennen, Einschätzen, Handeln

Kindeswohlgefährdung nach § 8a – wie sollen wir uns verhalten?

Wir, die beruflich mit Kindern zu tun haben, sind immer wieder mit Situationen konfrontiert, in denen wir eine mögliche Kindeswohlgefährdung einschätzen müssen.
Es gilt zu entscheiden, wie die Eltern und das Kind anzusprechen und einzubinden sind, ob es eigene geeignete Mittel zur Abwendung einer Gefährdung gibt oder ob das Jugendamt zum Schutz des Kindes mit einbezogen werden muss.

Inhalte:

  • Was verstehen wir unter einer Kindeswohlgefährdung?
  • Was ist unsere gesetzliche Handlungsgrundlage?
  • Wie können wir eine Gefährdungsanalyse vornehmen?
  • Wie sieht ein genauer Ablaufplan aus – welche Schritte gilt es bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung einzuhalten?
  • Was müssen wir bei einer Mitteilung an das Jugendamt beachten?

Informationen zum Seminar

Kindeswohlgefährdung – Erkennen, Einschätzen, Handeln

 

Zielgruppe Fachkräfte in Kindertagesstätten
und Schulen
Leitung Thomas Rupf
Kosten 130,- €
Termine Di. 05.10.2027 | 9 – 16 Uh
Ort BBF, Schwartauer Allee 221, Lübeck

Referent

Thomas Rupf

Diplompädagoge und Erziehungswissenschaftler, Tätigkeiten in der ambulanten Familienhilfe beim Jugendamt und in einer Kinder-Jugendpsychiatrischen Praxis, Vater von 5 Kindern