Allgemeine Geschäftsbedingungen

BBF – Büro für sozialpädag. Beratung und Fortbildung
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Lübeck e. V.
Schwartauer Allee 215, 23554 Lübeck
fortbildung@dksb-bbf.de – www.dksb-bbf.de

§ 1 Anmeldung

1.1 Eine Anmeldung für Fort- und Weiterbildungen ist verbindlich, sobald das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben (inkl. Zustimmung der AGBs) per Post oder E-Mail an BBF zurückgesandt wurde. Der Auftrag für Inhouse-Schulungen oder Beratungen kann formlos telefonisch, postalisch oder per E-Mail erteilt werden.

1.2 Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen von uns abgelehnt wird. Unabhängig davon erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die wir Ihnen mit den weiteren Tagungsunterlagen übersenden.

1.3 Es gibt keinen Anmeldeschluss. Eine Anmeldung ist vorbehaltlich freier Plätze bis einen Tag vor Seminarbeginn jederzeit möglich.

§ 2 Buchungsbestätigung, Zahlung, Fälligkeit

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erfolgt die Buchungsbestätigung.

2.1 Bei Anmeldungen zu Fort- und Weiterbildungen ist die Teilnahmegebühr mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Eine entsprechende Rechnung liegt der Buchungsbestätigung bei. Eine nur zeitweise Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Bei Veranstaltungen von über drei Monate Dauer kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

2.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. den §§ 286, 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins p. a. aus dem jeweils offen stehenden Betrag zu berechnen.

§ 3 Abmeldung

Abmeldungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen (Brief, Fax, E-Mail) und Sie von uns eine schriftliche Bestätigung erhalten. Bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir bei Rücktritt Bearbeitungskosten von 25,– €, bei Weiterbildungen mit 3 und mehr Modulen 50,– €. Bei Absage von weniger als 4 Wochen vor Beginn des Seminars, werden 100 % der in Rechnung genannten Gebühren fällig. Sollte sich ein Ersatzteilnehmer durch BBF generieren lassen, werden selbstverständlich die vollen Gebühren erstattet. Ist ein Teilnehmer verhindert und möchte von sich aus Ersatz schicken, ist dies selbstverständlich möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den oben genannten Punkten unberührt.

§ 4 Ausfall von Veranstaltungen

Sollten wir bei einer Erkrankung des Referenten/der Referentin nicht rechtzeitig einen Ersatz bereitstellen können, behalten wir uns vor, eine Veranstaltung abzusagen. Die Teilnahmegebühr wird voll erstattet. Alternativ stellen wir gerne einen Seminar-Gutschein aus, mit dem Sie an einem beliebigen Seminar teilnehmen können. Weitere Ansprüche gegen BBF bestehen nicht. Sofern die Zahl der Anmeldung unter der Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltung liegt, informieren wir spätestens 3 Wochen vor Seminarbeginn, dass das Seminar gefährdet ist. Falls wir ein Seminar absagen müssen, erstatten wir den vollen Seminarpreis zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

§ 5 Datenschutz

Die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten wie Adresse, Telefonnummer oder E-Mail und der Schutz Ihrer Privatsphäre sind uns ein wichtiges Anliegen. Ohne Ihre Zustimmung sammeln wir keinerlei personenbezogene Daten und geben selbstverständlich keine Daten an Dritte weiter, sofern dies nicht zur Durchführung eines Seminars notwendig ist. Wir speichern und nutzen Ihre Daten zur Buchungsbearbeitung sowie zu gesetzlich zugelassenen eigenen Werbezwecken (Versand von Programmheften, Newslettern u. ä.). Der Nutzung zu Werbezwecken können Sie jederzeit per Brief, Fax oder E-Mail widersprechen.

§ 6 Copyright

Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Downloads und Kopien von unserer Internetseite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Als Betreiber der Internetseite sind wir bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Seminarunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung bzw. die des jeweiligen Autors bzw. Erstellers in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

§ 7 Haftungsausschluss

Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Wir können in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen ist ausgeschlossen.

§ 8 Verpflegung

Die Kosten für die Verpflegung sind, sofern nicht extra aufgelistet, bereits im Seminarpreis enthalten und beinhalten: Wasser, Kaffee, Obst, Kekse, sowie einen Mittagssnack. Aus logistischen Gründen wird ein Mittagssnack nur an Wochentagen (Montag bis Freitag) angeboten. Bitte beachten Sie, dass wir für die Weiterbildung zum/zur Kindertagesstätten-Fachwirt/in kein Mittagessen bereitstellen.

§ 9 Frühbucher-Vorteil für Zusatzausbildungen

Folgende Kurse können mit Frühbucher-Vorteil gebucht werden: Weiterbildung zum/zur Kindertagesstätten-Fachwirt/in, Zusatzausbildung „Beratung und Supervision“, Weiterbildung zur Fachkraft für Qualitätsmanagement „Fachkraft für Supervision und Beratung“, „Fachkraft für Bewegungspädagogik in der KiTa“.

Bei Anmeldungen, die mindestens 3 Monate vor Kursbeginn eingehen, gewähren wir Ihnen 10% Rabatt auf die Kursgebühr (nicht auf die Verpflegungspauschale!). Die genaue Frist zur Gewährung des Frühbucher-Vorteils ist auf den Seiten der jeweiligen Zusatzausbildungen angegeben.

§ 10 Treue-Pass

Für jeden Besuch eines eintägigen Seminars erhalten Sie einen Stempel (bei zweitägigen Veranstaltungen zwei Stempel) in Ihren Treue-Pass. Der Treue-Pass ist sowohl im Programmheft als auch in den Veranstaltungsräumlichkeiten erhältlich. Der Stempel wird am Tag der Veranstaltung in Ihren Treue-Pass eingetragen. Der Treue-Pass gilt als voll, wenn 12 Stempel vorhanden sind. Nach Abgabe des vollen Treue-Pass kann eine eintägige Veranstaltung nach Wahl gratis gebucht werden. Es besteht kein Anspruch auf Einlösung für bereits ausgebuchte Seminare. Der Treue-Pass ist nicht personengebunden und kann daher auch für die gesamte Kita/OGS Einrichtung genutzt werden.

Für den Besuch folgender Veranstaltungen können keine Stempel gesammelt werden: Weiterbildung zum/zur Kindertagesstätten-Fachwirt/in, Fachkraft für Supervision und Beratung, Weiterbildung zur Fachkraft für Qualitätsmanagement, Fachkraft für Bewegungspädagogik in der KiTa sowie für die Systemische Familienpädagogik.

§ 11 Förderung von Fortbildungen durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein

Für ausgewählte Fortbildungen (Kennzeichnung auf der jeweiligen Seite) wurde eine Förderung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein beantragt. Durch diese Förderung können Seminare zu einem besonders vorteilhaften Preis angeboten werden. Die Förderungen wurden bei Druckunterlagenschluss des Programmheftes beantragt, aber noch nicht zugesagt. Sollten die beantragen Fördermittel nicht gewährt werden, erhöhen sich die Fortbildungskosten auf je 105 Euro pro Fortbildungstag.

§ 12 Sonstiges

Um Missverständnisse zu vermeiden, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass für Sonderabsprachen und Kulanzregelungen eine schriftliche Bestätigung von unserer Seite erforderlich ist.

 

 

Stand Juni 2024