Kindeswohlgefährdung – Erkennen, Einschätzen, Handeln
Kindeswohlgefährdung nach § 8a – wie sollen wir uns verhalten?
Wir, die beruflich mit Kindern zu tun haben, sind immer wieder mit Situationen konfrontiert, in denen wir eine mögliche Kindeswohlgefährdung einschätzen müssen.
Es gilt zu entscheiden, wie die Eltern und das Kind anzusprechen und einzubinden sind, ob es eigene geeignete Mittel zur Abwendung einer Gefährdung gibt oder ob das Jugendamt zum Schutz des Kindes mit einbezogen werden muss.
Inhalte:
- Was verstehen wir unter einer Kindeswohlgefährdung?
- Was ist unsere gesetzliche Handlungsgrundlage?
- Wie können wir eine Gefährdungsanalyse vornehmen?
- Wie sieht ein genauer Ablaufplan aus – welche Schritte gilt es bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung einzuhalten?
- Was müssen wir bei einer Mitteilung an das Jugendamt beachten?
Informationen zum Seminar
Kindeswohlgefährdung – Erkennen, Einschätzen, Handeln
| Zielgruppe | Fachkräfte in Kindertagesstätten und Schulen |
| Leitung | Thomas Rupf |
| Kosten | 130,- € |
| Termine | Di. 05.10.2027 | 9 – 16 Uh |
| Ort | BBF, Schwartauer Allee 221, Lübeck |
Referent
Thomas Rupf
Diplompädagoge und Erziehungswissenschaftler, Tätigkeiten in der ambulanten Familienhilfe beim Jugendamt und in einer Kinder-Jugendpsychiatrischen Praxis, Vater von 5 Kindern
Anmeldung zum Seminar
Hiermit melde ich mich verbindlich für nachfolgende Veranstaltung/en an:
